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Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

Durch eine Anmeldung (werden nur schriftlich per Fax, Email oder Brief (per Post) akzeptiert und bearbeitet), bietet der Kunde der Fairway Golftravel (nachfolgend Fairway genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Werden mehrere Reiseteilnehmer angemeldet so haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern auch für deren vertragliche Verpflichtungen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Durch eine Vorausbuchung kommt noch kein Reisevertrag zustande. Vorausbuchungen und Vormerkungen für noch nicht katalogmäßig ausgeschriebene Reisen, die in der Reihenfolge des Posteinganges bearbeitet und bei Platzverfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt werden, sobald der Katalog für die kommende Saison bzw. die entsprechende Reiseausschreibung erschienen ist.

2. BEZAHLUNG

Mit Vertragsabschluß können wir eine Anzahlung bis zur Höhe von 20% des Reisepreises verlangen (diese Regelung gilt nicht bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 8 Wochen, hier wird der gesamte Reisepreis sofort fällig). Mit der Anzahlung sind eventuelle Prämienbeträge für zusätzlich abgeschlossene Rücktrittskosten- und sonstige Versicherungen vollständig zu leisten. Die Restzahlung wird innerhalb von drei Wochen vor Reisebeginn fällig. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl wird die Restzahlung fällig, wenn Fairway nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen. Vor Reiseende darf die Restzahlung, jedoch nur verlangt werden, wenn Fairway den Kunden einen Sicherungsschein gemäß §651k Abs. 3 BGB ausgehändigt hat. Sie wird fällig wie im Einzelfall vereinbart.

Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird Sie fällig, wenn die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6 genannten Gründen abgesagt werden kann und Ihnen ein Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB übergeben wird.

3. LEISTUNGEN

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus hierauf Bezugnehmende Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. VERSICHERUNG

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- Versicherung (RRV). Über diese und weitere Möglichkeiten des Versicherungsschutzes informieren wir gern.

5. LEISTUNG-UND PREISÄNDERUNGEN

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wird für eine wesentliche Reiseleistung, die hierfür im Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Fairway bis zum 21. Tag vor vereinbartem Reisebeginn die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Über derartige Änderungen wird Fairway den Kunden unverzüglich informieren.

Fairway ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltende Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person oder Gruppe auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Erscheinen der Ausschreibung (siehe Datum auf der Ausschreibung) und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reisetermin darüber unterrichtet. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig.

Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung oder wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Fairway in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte muss der Kunde unverzüglich nach Zugang der Information über die Preiserhöhung bzw. wesentliche Änderungen der Reiseleistung gegenüber Fairway geltend machen.

6. RÜCKTRITTS- UND UMBUCHUNGSGEBÜHREN

Falls Sie nach Erhalt unserer schriftlichen Reservierung/Reiseanmeldung nicht innerhalb 1 Woche schriftlich widersprechen (diese Regelung gilt nicht bei kurzfristigen Buchungen innerhalb 8 Wochen vor Abreise, dann gelten ab sofort die Stornobedingungen gemäß Stornostaffel), gilt dies als feste Reiseanmeldung durch den Kunden und Fairway ist daher berechtigt, bei Absage/Stornierung der Reise die entsprechenden Stornokosten zu berechnen. Stornokosten werden jeweils auf den vollen Euro aufgerundet. Verlangt der Kunde vor Reisebeginn, dass an seiner Stelle ein Dritter die Reise Antritt wird ein Bearbeitungsentgelt von Euro 30,- pro Person erhoben. Für Umbuchungen im Hinblick auf Reisetermin, Unterkunft, Verpflegung, Reiseziel und Abflughafen wird bis 22 Tage vor Reiseantritt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von Euro 30,- pro Person erhoben. Ab dem 21 Tag vor Reisebeginn werden Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Reisevertrag unter gleichzeitiger Neuanmeldung berücksichtigt. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist Fairway berechtigt eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

Diese Entschädigung wird wie folgt pauschaliert:

• bis zum 31. Tag vor Abreise 20% des Reisepreises

• bis zum 21. Tag vor Abreise 25% des Reisepreises

• bis zum 14. Tag vor Abreise 50% des Reisepreises

• bis zum 02. Tag vor Abreise 75% des Reisepreises

Abweichend hiervon können für Gruppenreisen andere tornierungsbedingungen gelten. Wir werden Sie über besondere Bedingungen mit der Reisebestätigung informieren. Fairway kann eine höhere Entschädigung als in den pauschalierten Rücktrittskosten verlangen, wenn Fairway hierfür den Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, dass Fairway ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, entstanden ist, hat er dieses nachzuweisen. Richtet sich die Höhe des Reisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartement etc.) und tritt einer der mit angemeldeten Reiseteilnehmern vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu.

ab dem 01. Tag vor Abreise 100% des Reisepreises.

7. GEWÄHRLEISTUNG-HAFTUNG

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Fairway kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Fairway kann Abhilfe in der Weise schaffen, das eine mindestens gleichwertige, für den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht wird, sofern der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderungen darstellt. Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde verpflichtet, die Mangel zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um diesem Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel sofort der örtlichen Reiseleitung oder Vertretung für Fairway anzuzeigen. Gleiches gilt wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht zumutbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er insoweit mit Minderungs- oder vertraglichen Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn Fairway keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde Fairway hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat.

Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Fairway verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

Die vertragliche Haftung von Fairway für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Fairway für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist. Kommt Fairway die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bzw. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara sowie der Montrealer Vereinbarung. Hierdurch wird in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck beschränkt. Soweit wir als Vermittler einer deutlich kenntlich gemachten Fremdleistung tätig sind, haften wir nicht für Fremdleistungsstörungen im Zusammenhang mit dieser Leistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen des entsprechenden Unternehmens. Greenfees und Golfschulen sind grundsätzlich vermittelte Fremdleistungen. Eine Garantie für die ordnungsgemäße Erbringung dieser Leistungen kann nicht übernommen werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als Aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Vorraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Vorraussetzungen ausgeschlossen ist. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Reiseausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.

9. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN-VERJÄHRUNG

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise, Fairway gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche, gegen Fairway, nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren nach 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Ansprüche geltend gemacht wurden, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Fairway die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.

10. PASS, VISA, UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

Fairway steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Fairway haftet nicht für die rechtliche Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass Fairway die Verzögerung zu vertreten hat. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Ihrer Nichtbefolgung erwachsen gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind. Ihr Reisepass muss vor Reiseantritt immer mindestens 6 Monate gültig sein! Stand Mai 2008.

11. FLUGZEITEN

Soweit Fairway vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, gelten diese unter Vorbehalt der Änderung durch die Fluggesellschaft. Änderungen der An- und Abflugzeiten und/oder des Flugplanes, der Fluggeräte, der Flugnummer, und/oder des Abflug- bzw. des Rückkehrflughafens kann die Fluggesellschaft aus wichtigen Gründen vornehmen, soweit dies dem Gast zumutbar ist. Anschluss- und Rückflugzeiten hat sich der Kunde 48 Stunden vor Abflug selbst durch die Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet Fairway nicht.

Veranstalter:

Fairway Golftravel (eine Marke von ATC24 - Air Travel Center)

Gneisenaustr. 42

20253 Hamburg

Tel: 040 / 429374 60

Fax: 040 / 429374 79

info@fairway-golftravel.de

www.fairway-golftravel.de